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Grundbuch – Welche Informationen stehen drin?

Alle wichtigen Informationen zum Grundbuch auf einen Blick

von Sven Markert

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20.10.2025

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, kommt am Grundbuch nicht vorbei. Dieses amtliche Verzeichnis dokumentiert nicht nur, wem ein Grundstück gehört, sondern auch, welche Rechte und Belastungen darauf liegen. Doch was genau steht im Grundbuch? Welche Informationen sind für Sie als Käufer oder Verkäufer relevant? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über den Aufbau des Grundbuchs und seine einzelnen Bestandteile.

Inhaltsverzeichnis
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[fs-toc-h2] 1. Was ist das Grundbuch und wer führt es?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Für jedes Grundstück in Deutschland existiert ein eigener Grundbucheintrag, der alle relevanten rechtlichen Informationen enthält. Das Grundbuch hat eine wichtige Funktion: Es sorgt für Rechtssicherheit im Immobilienverkehr und schützt sowohl Eigentümer als auch Käufer vor unliebsamen Überraschungen.

[fs-toc-h2] 2. Der Aufbau des Grundbuchs – Fünf wichtige Bestandteile

Das Grundbuch gliedert sich in mehrere Teile, die jeweils unterschiedliche Informationen enthalten. Diese systematische Struktur macht es möglich, alle relevanten Daten schnell zu finden und zu verstehen. Jeder Teil des Grundbuchs hat eine spezifische Funktion und dokumentiert bestimmte rechtliche Aspekte des Grundstücks.

[fs-toc-h2] 3. Das Deckblatt – Grundlegende Identifikation

Auf dem Deckblatt finden Sie grundlegende Angaben zum Grundbuch selbst. Hier sind das Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Blattnummer vermerkt. Diese Informationen dienen der eindeutigen Identifikation des Grundbuchs und werden bei allen Korrespondenzen mit Behörden und Notaren benötigt.

[fs-toc-h2] 4. Das Bestandsverzeichnis – Die Beschreibung des Grundstücks

Das Bestandsverzeichnis ist der erste inhaltliche Teil des Grundbuchs. Es beschreibt das Grundstück präzise anhand von Gemarkung, Flur und Flurstück. Zusätzlich sind hier die Größe des Grundstücks in Quadratmetern und die Art der Nutzung vermerkt, beispielsweise "Wohnfläche" oder "Ackerland". Falls mehrere Grundstücke unter einem Grundbuchblatt geführt werden, sind alle hier aufgelistet.

Gut zu wissen: Grundbuchauszug beantragen

Einen Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Sie benötigen dafür ein berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent oder Gläubiger. Die Gebühr für einen Grundbuchauszug beträgt in der Regel 10 Euro. Als Eigentümer haben Sie jederzeit das Recht auf Einsicht in Ihr Grundbuch.

[fs-toc-h2] 5. Abteilung I – Die Eigentumsverhältnisse

In der ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Hier erfahren Sie, wem das Grundstück gehört. Bei mehreren Eigentümern ist auch die Art des Eigentums vermerkt, beispielsweise Bruchteilseigentum mit entsprechenden Anteilen. Außerdem finden Sie hier Informationen darüber, wie das Eigentum erworben wurde – durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung.

[fs-toc-h2] 6. Abteilung II – Lasten und Beschränkungen ohne Grundschulden

Die zweite Abteilung dokumentiert Belastungen und Beschränkungen, die das Grundstück betreffen – mit Ausnahme von Grundschulden. Hier finden Sie beispielsweise Wegerechte, die Nachbarn das Recht geben, über Ihr Grundstück zu gehen. Auch Wohnrechte, Nießbrauchrechte und Vorkaufsrechte sind hier vermerkt. Diese Einträge können den Wert und die Nutzbarkeit einer Immobilie erheblich beeinflussen.

[fs-toc-h2] 7. Abteilung III – Grundpfandrechte und Grundschulden

Die dritte Abteilung ist besonders wichtig bei Immobilienkäufen mit Finanzierung. Hier sind alle Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden eingetragen. Diese Belastungen dienen Banken als Sicherheit für Immobilienkredite. Beim Verkauf einer Immobilie müssen diese Einträge in der Regel gelöscht werden, sofern der Käufer nicht die Schuld übernimmt. Die Höhe der eingetragenen Grundschulden gibt Aufschluss über die finanzielle Belastung der Immobilie.

[fs-toc-h2] 8. Warum das Grundbuch für Immobilienkäufer wichtig ist

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie unbedingt Einsicht ins Grundbuch nehmen. Nur so erkennen Sie, ob Belastungen oder Rechte Dritter bestehen, die Ihre Nutzung einschränken könnten. Ein Grundbuchauszug gibt Ihnen Rechtssicherheit und schützt vor bösen Überraschungen nach dem Kauf. Ihr Notar prüft das Grundbuch im Rahmen des Kaufvertrags und informiert Sie über alle relevanten Einträge.

[fs-toc-h2] 9. Die Bedeutung der Grundbuchordnung

Das Grundbuch unterliegt der Grundbuchordnung, die dessen Führung und Einsichtnahme regelt. Ein wichtiger Grundsatz ist das Öffentlichkeitsprinzip: Jeder mit berechtigtem Interesse kann Einsicht nehmen. Gleichzeitig gilt der Grundsatz des öffentlichen Glaubens: Was im Grundbuch steht, wird als richtig vermutet. Diese Rechtssicherheit macht das Grundbuch zu einem verlässlichen Instrument im Immobilienrecht.

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