Nebenkosten für Eigentümer im Überblick
Welche Kosten kommen als Eigentümer auf mich zu?
Sie haben sich den Traum vom Eigenheim erfüllt – herzlichen Glückwunsch! Doch mit dem Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ist es leider nicht getan. Auch als Eigentümer zahlen Sie monatlich Nebenkosten, die oft höher ausfallen als bei einem Mietverhältnis. Damit Sie nicht ins Schleudern geraten, sollten Sie diese Ausgaben von Anfang an in Ihre Finanzplanung einbeziehen.
Die gute Nachricht vorab: Viele dieser Kosten können Sie bei einer Vermietung auf Ihre Mieter umlegen. Aber nicht alle. Wir verschaffen Ihnen einen transparenten Überblick über alle anfallenden Nebenkosten und zeigen Ihnen, mit welchen Beträgen Sie realistisch kalkulieren sollten.

[fs-toc-h2]1. Was sind die laufenden Kosten einer Eigentumswohnung?
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist eine bedeutende Entscheidung. Doch mit der Unterschrift beim Notar ist es nicht getan. Neben dem Kaufpreis und der monatlichen Darlehensrate kommen laufende Nebenkosten auf Sie zu, die Sie unbedingt in Ihre Finanzplanung einbeziehen sollten. Diese Kosten sind höher als die Nebenkosten eines Mieters und umfassen deutlich mehr Posten.
Als Eigentümer zahlen Sie nicht nur für Ihren eigenen Verbrauch, sondern auch für den Werterhalt der gesamten Immobilie. Diese Verantwortung schlägt sich in verschiedenen Kostenpositionen nieder, die wir Ihnen im Folgenden detailliert erläutern. Ein fundiertes Verständnis dieser Ausgaben hilft Ihnen, böse Überraschungen zu vermeiden und Ihre Finanzen sicher zu planen.
[fs-toc-h2]2. Das Hausgeld – Ihre monatliche Zahlung an die Gemeinschaft
Was genau ist das Hausgeld?
Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, zahlen Sie monatlich das sogenannte Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft. Dieser Betrag deckt bereits einen Großteil Ihrer laufenden Kosten ab. Das Hausgeld wird auch als Wohngeld bezeichnet, was jedoch nicht mit der staatlichen Sozialleistung zu verwechseln ist.
[fs-toc-h2]3. Diese Kosten sind im Hausgeld enthalten
Im Hausgeld sind typischerweise folgende Positionen enthalten:
- Heizkosten und Warmwasserbereitung für das gesamte Gebäude
- Kaltwasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Hausmeisterkosten für Treppenhausreinigung und kleinere Reparaturen
- Gartenpflege und Winterdienst
- Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen
- Aufzugswartung und Betriebskosten
- Gebäudereinigung
- Schornsteinfegerkosten
Die Höhe des Hausgeldes hängt stark von Alter, Zustand und Ausstattung Ihrer Immobilie ab. Eine moderne Wohnanlage mit Aufzug, Tiefgarage und gepflegten Außenanlagen verursacht naturgemäß höhere Kosten als ein älteres Mehrfamilienhaus ohne besondere Extras.
Das Hausgeld wird jährlich vom Verwalter abgerechnet. Ähnlich wie bei der Nebenkostenabrechnung für Mieter kann es zu Nachzahlungen oder Guthaben kommen. Der Verwalter erstellt dafür einen detaillierten Wirtschaftsplan, den die Eigentümerversammlung beschließt.
[fs-toc-h2]4. Mit diesen Beträgen sollten Sie rechnen
Als Faustregel gilt: Das Hausgeld liegt etwa 20 bis 30 Prozent höher als die Nebenkosten, die Sie auf einen Mieter umlegen können. Konkret bedeutet das:
Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung sollten Sie mit einem monatlichen Hausgeld zwischen 240 und 360 Euro rechnen. Das entspricht etwa 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter. In Ballungsräumen oder bei hochwertigen Anlagen können die Kosten auch darüber liegen.
[fs-toc-h2]5. Die Instandhaltungsrücklage – Vorsorge für größere Reparaturen
Warum die Rücklage so wichtig ist
Ein wesentlicher Bestandteil des Hausgeldes ist die Instandhaltungsrücklage. Dieser Betrag wird monatlich zurückgelegt, um größere Reparaturen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Ohne diese Rücklage müssten unerwartete Arbeiten sofort durch Sonderumlagen finanziert werden, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Denken Sie dabei an Arbeiten wie:
- Erneuerung des Dachs oder der Fassade
- Austausch der Heizungsanlage
- Sanierung von Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen
- Modernisierung des Aufzugs
- Erneuerung der Abwasserleitungen
[fs-toc-h2]6. So berechnet sich die Höhe
Die Instandhaltungsrücklage können Sie nicht auf Ihre Mieter umlegen. Sie ist eine reine Eigentümerverantwortung. Rechnen Sie hier mit mindestens 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung wären das bereits 80 Euro im Monat oder 960 Euro im Jahr.
Gerade bei älteren Gebäuden sollte die Rücklage höher angesetzt werden. Ein Gebäude ab Baujahr 1970 oder älter benötigt in der Regel eine höhere monatliche Rücklage als ein Neubau. Ist sie zu niedrig, kann es bei unerwarteten Schadensfällen zu Sonderumlagen kommen, die schnell mehrere tausend Euro betragen können. Prüfen Sie daher vor dem Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt die Höhe der angesparten Rücklagen.
[fs-toc-h2]7. Warnsignale erkennen
Achten Sie beim Wohnungskauf auf diese Alarmzeichen:
- Eine sehr niedrige monatliche Rücklage bei älteren Gebäuden
- Kaum vorhandenes Rücklagenvermögen trotz Gebäudealter
- Bereits beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Sanierungen
- Erkennbare Mängel an Fassade, Dach oder Gemeinschaftseinrichtungen
Diese Faktoren können darauf hindeuten, dass bald erhebliche Sonderumlagen auf Sie zukommen werden.
[fs-toc-h2]8. Verwaltungskosten – Der Preis für professionelle Betreuung
Welche Leistungen die Hausverwaltung erbringt
Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Zeit und Fachwissen. Daher beauftragen die meisten Eigentümergemeinschaften eine professionelle Hausverwaltung. Diese übernimmt wichtige Aufgaben:
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
- Verwaltung und Vorbereitung der Eigentümerversammlung
- Koordination von Reparaturen und Handwerkern
- Führung der Konten und Finanzen der Gemeinschaft
- Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Kommunikation mit Eigentümern und Mietern
[fs-toc-h2]9. Die üblichen Kosten im Überblick
Die Verwaltungskosten liegen meist zwischen 20 und 35 Euro pro Monat und Wohneinheit. Diese Position dürfen Sie ebenfalls nicht auf Ihre Mieter umlegen. Sie zahlen diese Kosten als Teil des Hausgeldes direkt an die Verwaltung.
Bei einer durchschnittlichen Eigentumswohnung summieren sich die Verwaltungskosten somit auf 240 bis 420 Euro pro Jahr. Diese Ausgabe ist jedoch gut angelegt: Eine gute Hausverwaltung zahlt sich aus. Sie sorgt für transparente Abrechnungen, koordiniert Handwerker zu fairen Preisen und hält die Eigentümergemeinschaft zusammen.
[fs-toc-h2]10. Worauf Sie bei der Verwaltung achten sollten
Nicht jede Hausverwaltung arbeitet gleich gut. Prüfen Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung:
- Wie transparent sind die Abrechnungen?
- Werden Eigentümerversammlungen regelmäßig und gut vorbereitet durchgeführt?
- Reagiert die Verwaltung zeitnah auf Anfragen?
- Gibt es in den Protokollen Hinweise auf Probleme oder Konflikte?
[fs-toc-h2]11. Welche Kosten können Sie auf Mieter umlegen?
Umlagefähige Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung
Falls Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, stellt sich die wichtige Frage: Welche Kosten darf ich weitergeben und welche muss ich selbst tragen? Die Betriebskostenverordnung gibt hier klare Regelungen vor.
Diese Kosten können Sie auf Ihre Mieter umlegen:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizung und Warmwasser (verbrauchsabhängig)
- Müllbeseitigung
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Hausmeisterkosten für laufende Arbeiten
- Gebäudereinigung der Gemeinschaftsflächen
- Gartenpflege und Außenanlagen
- Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen
- Schornsteinreinigung
- Kabelanschluss und Antenne
Wichtig ist, dass Sie die Umlagefähigkeit im Mietvertrag vereinbart haben. Ohne entsprechende Klausel dürfen Sie keine Nebenkosten von Ihrem Mieter verlangen. Lassen Sie sich bei der Erstellung des Mietvertrages am besten rechtlich beraten.
[fs-toc-h2]12. Diese Kosten bleiben bei Ihnen als Eigentümer
Diese Positionen müssen Sie als Eigentümer selbst tragen und können sie nicht auf Ihren Mieter umlegen:
- Verwaltungskosten der Eigentümergemeinschaft
- Instandhaltungsrücklage
- Reparaturkosten am Gemeinschaftseigentum
- Kontoführungsgebühren der Eigentümergemeinschaft
- Sonderumlagen für größere Sanierungen
Der Grund ist einfach: Diese Kosten dienen dem Erhalt Ihres Eigentums und fallen in Ihren Verantwortungsbereich als Vermieter. Erfahrungen zeigen, dass das Hausgeld etwa 20 bis 30 Prozent höher ausfällt als die Nebenkosten, die Sie auf Ihren Mieter umlegen können.
Bei einer vermieteten 80-Quadratmeter-Wohnung mit einem Hausgeld von 280 Euro könnten Sie beispielsweise nur etwa 170 bis 200 Euro über die Nebenkostenabrechnung zurückholen. Die verbleibenden 80 bis 110 Euro sind Ihre monatliche Eigentümerlast.
[fs-toc-h2]13. Die Grundsteuer – Pflichtabgabe für jeden Eigentümer
Die Grundsteuer wird von Ihrer Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Grundstückswert sowie dem Hebesatz der Kommune. Sie zahlen diese Steuer in der Regel vierteljährlich. Die Höhe variiert stark je nach Lage und Kommune.
In attraktiven Wohnlagen kann die Grundsteuer deutlich höher ausfallen als in weniger begehrten Gegenden. Für eine durchschnittliche Eigentumswohnung sollten Sie mit etwa 200 bis 600 Euro jährlich rechnen. In Großstädten mit hohen Hebesätzen können es auch mehr sein.
Die gute Nachricht: Die Grundsteuer können Sie vollständig auf Ihre Mieter umlegen. Sie erscheint meist nicht in der Hausgeldabrechnung, sondern Sie zahlen sie direkt an die Gemeinde und setzen sie dann in Ihrer Nebenkostenabrechnung an.
[fs-toc-h2]14. Weitere kommunale Abgaben
Je nach Gemeinde können noch weitere Abgaben anfallen:
- Müllabfuhr (oft schon im Hausgeld enthalten)
- Straßenreinigung und Winterdienst (meist im Hausgeld)
- Niederschlagswasser und Abwassergebühren
- Anliegerbeiträge für Straßenausbau
Diese Positionen sind in der Regel bereits im Hausgeld enthalten und werden von der Hausverwaltung abgerechnet. In Einzelfällen, etwa bei speziellen Anlagen, zahlen Sie diese auch direkt an die Kommune. Klären Sie dies am besten vorab mit Ihrer Hausverwaltung.
[fs-toc-h2]15. Versicherungen – Umfassender Schutz für Ihr Eigentum
Die Gebäudeversicherung
Als Eigentümer benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um Ihr Vermögen abzusichern. Bei einer Eigentumswohnung sind die wichtigsten Versicherungen meist über die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen.
Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden durch:
- Feuer und Blitzschlag
- Leitungswasser und Rohrbruch
- Sturm und Hagel
- Optional: Elementarschäden wie Überschwemmung
Diese Versicherung ist in der Regel im Hausgeld enthalten. Die Kosten liegen bei etwa 150 bis 300 Euro pro Jahr für eine durchschnittliche Eigentumswohnung. Bei vermieteten Objekten können Sie die anteiligen Versicherungskosten auf den Mieter umlegen
Weitere wichtige Versicherungen für Eigentümer
Zusätzlich sollten Sie folgende Versicherungen abschließen, die Sie in der Regel selbst zahlen:
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (schützt vor Schadensersatzforderungen aus Ihrem Eigentum)
- Hausratversicherung (bei Selbstnutzung für Ihr Inventar)
- Mietausfallversicherung (bei Vermietung, falls Mieter nicht zahlt)
- Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentümer
Diese Policen sind nicht im Hausgeld enthalten und kosten zusätzlich etwa 150 bis 400 Euro jährlich, abhängig vom gewählten Versicherungsumfang. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist dabei besonders wichtig, denn sie schützt Sie vor Ansprüchen, wenn beispielsweise jemandem auf Ihrem Grundstück etwas zustößt.
[fs-toc-h2]16. Kostenbeispiele aus der Praxis
Selbstgenutzte Eigentumswohnung (80 qm)
Damit Sie realistische Vorstellungen entwickeln können, hier eine konkrete Beispielrechnung für eine 80 Quadratmeter große selbstgenutzte Eigentumswohnung:
Monatliche Kosten:
- Hausgeld (inkl. Betriebskosten, Verwaltung, Instandhaltung): 280 Euro
- Grundsteuer (anteilig pro Monat): 40 Euro
- Zusätzliche Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat): 30 Euro
- Strom und Internet (privat, nicht im Hausgeld): 80 Euro
Gesamtkosten pro Monat: circa 430 Euro
Das entspricht etwa 5,40 Euro pro Quadratmeter. Als Faustformel können Sie bei Wohneigentum mit 4 bis 6 Euro pro Quadratmeter monatlich für die laufenden Kosten rechnen. In gepflegten Anlagen oder bei älteren Gebäuden mit höherer Instandhaltungsrücklage können es auch mehr sein.
Vermietete Eigentumswohnung (80 qm)
Als Vermieter derselben 80-Quadratmeter-Wohnung sieht Ihre Kostensituation anders aus:
- Hausgeld gesamt: 280 Euro
- Davon nicht umlagefähig (Verwaltung, Rücklage): 110 Euro
- Davon umlagefähig auf Mieter: 170 Euro
- Grundsteuer (umlagefähig): 40 Euro
Ihre tatsächliche monatliche Belastung: 110 Euro
Die restlichen 210 Euro können Sie über die Nebenkostenabrechnung von Ihrem Mieter zurückholen. Wichtig ist, dass Sie realistische Vorauszahlungen vereinbaren, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Kalkulieren Sie lieber etwas großzügiger, dann gibt es am Jahresende keine bösen Überraschungen für Ihren Mieter.
Beachten Sie: Diese 110 Euro nicht umlagefähige Kosten bleiben dauerhaft bei Ihnen. Sie sollten diese in Ihre Renditeberechnung einbeziehen, wenn Sie die Eigentumswohnung als Kapitalanlage erwerben.
[fs-toc-h2]17. So können Sie Ihre Nebenkosten optimieren
Spartipps für kluge Eigentümer
Sie können Ihre Nebenkosten aktiv senken und somit Ihre monatliche Belastung reduzieren:
Versicherungen regelmäßig vergleichen: Prüfen Sie alle zwei bis drei Jahre die Konditionen Ihrer Versicherungen. Oft zahlen Eigentümergemeinschaften jahrzehntelang denselben Tarif, obwohl günstigere Alternativen verfügbar wären. Ein Wechsel kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
Energetische Modernisierung unterstützen: Achten Sie darauf, dass die Eigentümergemeinschaft in energieeffiziente Maßnahmen investiert. Eine moderne Heizungsanlage oder eine gute Dämmung senken die Betriebskosten dauerhaft.
Abrechnungen genau prüfen: Schauen Sie sich die Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung genau an. Sind alle Positionen nachvollziehbar? Gibt es ungewöhnliche Kostensteigerungen? Bei Unklarheiten haben Sie das Recht, Belege einzusehen.
[fs-toc-h2]18. Aktiv in der Eigentümergemeinschaft mitgestalten
Engagieren Sie sich in der Eigentümerversammlung: Nehmen Sie regelmäßig an den Versammlungen teil und bringen Sie sich ein. Gemeinsam können die Eigentümer Entscheidungen treffen, die die Kosten langfristig im Griff halten. Beispielsweise durch:
- Auswahl kostengünstiger, aber zuverlässiger Dienstleister
- Rechtzeitige kleinere Reparaturen statt teurer Notfallsanierungen
- Sinnvolle energetische Modernisierungen mit Fördermitteln
- Kritische Prüfung der Verwaltungskosten
[fs-toc-h2]19. Langfristig denken zahlt sich aus
Wer bei der Instandhaltungsrücklage spart, zahlt am Ende drauf. Eine gut gefüllte Rücklage vermeidet teure Sonderumlagen und gibt Ihnen finanzielle Planungssicherheit. Setzen Sie sich in der Eigentümergemeinschaft dafür ein, dass die Rücklage angemessen hoch ist – auch wenn das kurzfristig höhere monatliche Kosten bedeutet.
[fs-toc-h2]20. Wichtige Hinweise für den Wohnungskauf
Prüfen Sie diese Punkte vor dem Kauf
Bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen, sollten Sie diese wichtigen Informationen einholen:
Schauen Sie sich die letzten drei Hausgeldabrechnungen an: Wie haben sich die Kosten entwickelt? Gab es regelmäßige Nachzahlungen oder Guthaben? Steigen die Kosten kontinuierlich?
Fordern Sie die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen an: Gibt es Konflikte in der Gemeinschaft? Sind größere Sanierungen beschlossen oder geplant? Wie ist die Stimmung unter den Eigentümern?
Prüfen Sie den Zustand des Gemeinschaftseigentums: Besichtigen Sie nicht nur Ihre zukünftige Wohnung, sondern auch Treppenhaus, Keller, Dachboden und Außenanlagen. Erkennbare Mängel bedeuten oft bald anstehende Sanierungen.
Fragen Sie nach der Höhe der Instandhaltungsrücklage: Wie viel Geld ist insgesamt angespart? Steht das in einem guten Verhältnis zum Gebäudealter und -zustand?
[fs-toc-h2]21. Realistische Finanzplanung ist entscheidend
Kalkulieren Sie bei Ihrer Finanzierung nicht nur mit dem Kaufpreis und den Kaufnebenkosten. Planen Sie auch die laufenden Nebenkosten fest ein. Diese müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Darlehensrate aufbringen können.
Als Faustregel: Bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung sollten Sie monatlich 4 bis 6 Euro pro Quadratmeter für Nebenkosten einplanen. Bei vermieteten Wohnungen bleiben etwa 1 bis 2 Euro pro Quadratmeter als nicht umlagefähige Kosten bei Ihnen.
Die Nebenkosten für Eigentümer sind ein entscheidender Faktor bei der Finanzplanung. Als Faustregel gilt: Planen Sie zusätzlich zur Kaufpreisfinanzierung monatlich etwa 4 bis 6 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für laufende Kosten ein.
Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung bedeutet das: Rechnen Sie mit 320 bis 480 Euro monatlich an Nebenkosten. Diese Kosten laufen unabhängig davon weiter, ob Sie die Wohnung selbst nutzen oder vermieten.
Unterschätzen Sie die Nebenkosten nicht. Viele frischgebackene Eigentümer erleben böse Überraschungen, wenn die erste Hausgeldabrechnung ins Haus flattert. Besonders Sonderumlagen für unvorhergesehene Reparaturen können das Budget belasten.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor dem Kauf die Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre zeigen. So erkennen Sie Trends und können abschätzen, ob größere Sanierungen anstehen. Achten Sie auch auf die Höhe der Instandhaltungsrücklage – ist sie sehr niedrig, drohen bald Sonderumlagen.
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